AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den gewerblichen Fileservice von RRG Racing UG (haftungsbeschränkt). Stand: 2. Oktober 2026.
1. Geltungsbereich
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Diese Bedingungen gelten für individuell beauftragte ECU- und TCU-Softwareleistungen, soweit sie bei Vertragsschluss wirksam einbezogen werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Diese Landingpage dient der Information und dem Zugang zum Fileservice-Portal. Allein durch ihren Besuch entsteht kein Vertrag. Umfang, Fahrzeugdaten, gewünschte Anpassungen, Preis und gegebenenfalls vereinbarte Fristen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag und dessen Annahme. Eine Registrierung allein begründet keinen entgeltlichen Auftrag.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt richtige Fahrzeug- und Steuergerätedaten sowie eine geeignete Originaldatei zur Verfügung. Vor der Programmierung ist eine Diagnose durchzuführen; vorhandene Fehler und Änderungen sind mitzuteilen. Er ist für fachgerechtes Auslesen, Schreiben, eine stabile Spannungsversorgung und die Prüfung des technischen Fahrzeugzustands verantwortlich.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die vor Annahme des Auftrags mitgeteilten Preise. Bei Nettopreisen wird die gesetzlich anwendbare Umsatzsteuer zusätzlich berechnet. Zahlungsart und Fälligkeit werden im Portal oder individuell vereinbart. Bedingungen eines Guthabens ergeben sich aus der jeweiligen Aufladevereinbarung.
5. Bereitstellung und Prüfung
Die Datei wird digital über den vereinbarten Übermittlungsweg bereitgestellt. Bearbeitungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Der Auftraggeber prüft die Software nach fachgerechter Programmierung und meldet festgestellte Abweichungen mit Diagnoseprotokoll, Fahrzeugdaten und einer nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung.
6. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung das Recht, die bereitgestellte Datei für das im Auftrag bezeichnete Fahrzeug zu nutzen. Eine Weiterveräußerung als eigene Datei, Veröffentlichung oder Nutzung für weitere Fahrzeuge bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Rechte an vom Auftraggeber überlassenen Dateien bleiben unberührt.
7. Zulässiger Einsatz
Der Auftraggeber hat die für den vorgesehenen Einsatz erforderlichen Genehmigungen und Eintragungen zu beachten. Anpassungen, die Abgas- oder Zulassungsvorschriften verletzen, dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden. Eine technische Bereitstellung ersetzt keine behördliche Genehmigung.
8. Mängel und Haftung
Bei berechtigten Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte. RRG Racing erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet RRG Racing nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ein Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften.